Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher
Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen
Lieferverträge und gelten uneingeschränkt, soweit nicht mi
Angebot oder der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes
vereinbaren wurde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller verpflichten
nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde. Eines
Widerspruchs gegen deren Geltung mi Einzelfall bedarf es nicht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass
diese nochmals zugesandt werden müssen, und zwar auch dann,
wenn im Einzelfalle nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird.
2. Vertragsabschluss und Rücktritt
1.Für die Annahme und Ausführung der Bestellungen ist die
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.Ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag, aus anderen als
den gesetzlichen oder ni diesen Verkaufs- und Lieferbeding-
ungen genannten Gründen ist nur mit schriftlichem Einver-
ständnis des Verkäufers wirksam. Der Verkäufer behält sich mi
Falle des Rücktritts das Recht vor, die ihm für den Auftrag ent-
standenen Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Preise
An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, ist der Verkäufer
für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsabschluss
gebunden. Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ohne Kosten für den Verkäufer vorzu-
nehmen und müssen innerhalb von 30 Tagen nach Warenein-
gang rein netto erfolgen soweit nichts anderes schriftlich ver-
einbart wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Fälligkeitstage
an Verzugszinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden
Kreditkosten, mindestens aber von 2 % über dem Diskontsatz
der europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltend-
machung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Lieferungsbedingungen
Lieferungen erfolgen zu den ni der Auftragsbestätigung
schriftlich festgelegten Terminen.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Wird der vereinbarte Termin um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Verkäufer des Recht, eine Nachfrist von
min. 4Wochen zu setzen. Kann der Verkaufsgegenstand auch
bis zum Ablauf der Frist nicht geliefert werden, ist der Käufer
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Lieferfristen werden angemessen verlängert, wenn Liefer-
termine bzw. Lieferfristen infolge höherer Gewalt oder anderen
Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht
eingehalten werden können.
Nimmt der Käufer eine bestimmte Lieferung nicht an, hat der
Verkäufer den Käufer schriftlich zur Abnahme aufzufordern.
Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht innerhalb einer
festgesetzten Frist nach, so kann der Verkäufer ohne weitere
Aufforderung von diesem und alle anderen laufenden Aufträgen
ganz oder ni Bezug auf den noch zu erfüllenden Teil
zurücktreten. Die gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers
bleiben hiervon unberührt.
Der Besteller ist verpflichtet, die bestellten Teile bei Empfang
auf Transportschäden zu kontrollieren und bei evtl. Schäden
unverzüglich den Verkäufer zu informieren.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der bestellten
Ware, auch bei Teillieferung - auf den Besteller über. Wünscht
der Besteller durch den Lieferer den Abschluss einer bestimmten
Versicherung, so ist der Lieferer hierzu verpflichtet, jedoch auf
Kosten des Bestellers.
7. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Fristen
aufgetretende Herstellungs- oder Materialfehler werden nach
Wahl des Verkäufers durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung
behoben. Die Gewährleistung erstreckt sich auf kostenlosen
Materialersatz, insbesondere erstreckt sich die Gewährleistung
nicht auf Ein- oder Ausbaukosten, Monteurkosten sowie Reise-
und Arbeitszeit.
Alle weiteren Ansprüche auf Wandelung, Minderung und
Schadensersatz für direkte, indirekte und Folgeschäden sind
ausgeschlossen, insbesondere haftet der Lieferer nicht für
Schäden an zu temperierenden Gütern und für alle anderen
Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Für Teile die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, haftet der
Verkäufer nur in dem Umfange, wie der Zulieferer Gewähr
leistet. oder Wiederin-
Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen oder Widerin-
standsetzungen von anderer, vom Verkäufer nicht autorisierter,
Seite vorgenommen wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Bei
Einbau ni fremde, nicht dem Besteller gehörende Geräte wird
der Verkäufer Miteigentümer bis zum vollständigen Ausgleich
aller Forderungen gegenüber dem Käufer, nebst eventuellen
Kosten und Zinsen.
Befindet sich der Käufer ni Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, die Aushändigung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren zu verlangen und der Käufer ist verpflichtet
diese Waren sofort an den Verkäufer zurückzugeben.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der
Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der
Firmensitz des Verkäufers.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer unmittelbar oder mittelbar ergebenen
Streitigkeiten ist das Land- bzw. Amtsgericht des Sitzes des
Verkäufers zuständig.
Für Geräte und Einrichtungen fremder Herkunft gelten die
Garantiebestimmungen des oder der jeweiligen Hersteller.
10. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt
die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen unberührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen,
die der Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am ehesten
entspricht.
11. Angebote
Angebote haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Tagen,
wenn nicht ausdrücklich eine längere Gültigkeit angegeben ist.
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